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   BVerwG, 22.06.1977 - VIII C 3.76   

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https://dejure.org/1977,446
BVerwG, 22.06.1977 - VIII C 3.76 (https://dejure.org/1977,446)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1977 - VIII C 3.76 (https://dejure.org/1977,446)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1977 - VIII C 3.76 (https://dejure.org/1977,446)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische Besatzungsmacht - Politischer Gewahrsam - Verbringen in ausländisches Staatsgebiet - Gewahrsamsländer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HHG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 1 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 54, 101
  • DÖV 1978, 337
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76
    Insofern sind die Erwägungen im Urteil des Senats vom 10. Mai 1961 (BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60] [241]) klarzustellen (vgl. auch BVerwGE 29, 337 und Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 64.70 -).

    Davon ist der Senat schon bisher in seiner Rechtsprechung ausgegangen, indem er bei im Gebiet der heutigen DDR erlittenem Gewahrsam berücksichtigt hat, daß die Entwicklung der sowjetischen Besatzungszone zur Volksdemokratie erst mit der Gründung der DDR ihren Abschluß gefunden hat (vgl. Urteil vom 10. Mai 1961 - BVerwG VIII C 190.60 -, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60]).

    Sie sind, wie der Senat bereits früher ausgeführt hat, Folgen des verlorenen Krieges und der Besatzungsherrschaft (BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60] [241]).

    Auch davon ist der Senat bisher ausgegangen, indem er bis zum Ende des Jahres 1948 Maßnahmen der Besatzungsmacht grundsätzlich nicht als Häftlingshilfe begründende Maßnahmen angesehen hat (BVerwGE 9, 132 [BVerwG 09.09.1959 - VIII C 281/59] [135]; 12, 236 [241]; 29, 337 [338]).

    Sie unterschieden sich ihrer Qualität nach nicht von Maßnahmen, die die sowjetische Besatzungsmacht zur Sicherung ihrer Besatzungsherrschaft oder zur Verfolgung ihrer eigenen besatzungspolitischen Ziele in ihrem Besatzungsgebiet ergriff und die nach gefestigter Rechtsprechung nicht unter das Häftlingshilfegesetz fallen, wie Waffenbesitz (BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60]), Demontagedelikte (Beschluß vom 6. Juli 1970 - BVerwG VIII B 96.69 -)oder die Verfolgung von Gefangenenmißhandlung (Beschluß vom 18. Januar 1967 - BVerwG VIII B 54.65 -).

    Zwar hat der Senat in seiner Rechtsprechung in diesem Zusammenhang die weitere Einschränkung gemacht, daß der Gewahrsam dann nicht politisch ist, wenn er, wie hier, eine Maßnahme der Besatzungsmacht in Ausübung der Besatzungsgewalt darstellt nach Grundsätzen, die auch - wie im Ergebnis hier - von den westlichen Besatzungsmächten gebilligt oder als maßgeblich anerkannt worden waren (BVerwGE 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 190/60] [241]).

  • BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76
    Darin ist dem Oberbundesanwalt zuzustimmen (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [222]; 21, 33 [38]).

    Sie enthält keine Auffangregelung für Fälle, die nicht unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [224]) oder den Besatzungsschädenausgleich fallen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1961 - (BVerwG VIII C 151.60 - [BVerwGE 12, 220 [223]]) darauf hingewiesen, daß sich die beiden Begriffe nicht decken.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten war der politische Charakter des Gewahrsams nicht nach § 1 Abs. 6 HHG ausgeschlossen (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60]).

    Der Ausschluß umfaßt nur die Fälle, in denen die Arbeitspflicht Gewahrsamsgrund ist (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [223]).

  • BVerwG, 09.09.1970 - V C 121.68

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76
    Denn sie sind im Juli 1945 in Sachsen von der sowjetischen Besatzungsmacht in einem Lager festgesetzt worden (BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] [67]; 6, 232 [233] und 237 [240]; 36, 86 [88]).

    Denn die Voraussetzungen in § 2 Abs. 2 Nr. 2 KgfEG sind nicht erfüllt, weil die Vorschrift ebenso wie die Regelung in Nr. 1 das Sicherheitsinteresse der Gewahrsamsmacht als Festhaltegrund voraussetzt (BVerwGE 8, 222 [BVerwG 25.03.1959 - V C 623/56]; 13, 128; 36, 86 [90]), das hier fehlt.

    Denn er hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Besatzungsmacht im besetzten Gebiet in erster Linie aus Gründen der Versorgung und Aufrechterhaltung der Ordnung eingriff (BVerwGE 36, 86 [BVerwG 09.09.1970 - V C 121/68] [89]).

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77

    Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) -

    Denn unter Gewahrsam versteht diese Vorschrift den erlittenen Gewahrsam, also auch seine Dauer (BVerwGE 54, 101 [104]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -).

    Als politischer Gewahrsam kann der Anschlußgewahrsam nach § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG nur gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht wird (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - BVerwG VIII C 151.60] [222]; 21, 33 [38]; 54, 101 [104 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -).

    Kurz, es muß sich, gemessen an den allgemein, herrschenden Verhältnissen, um Willkür handeln (BVerwGE 54, 101 [109 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).

    Das Gesetz behandelt deutsche Staatsangehörige nicht anders als deutsche Volkszugehörige mit fremder Staatsangehörigkeit (vgl. BVerwGE 54, 101; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -).

    Aus den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs und denen, die der erkennende Senat in Häftlingshilfesachen über die Gewahrsamsgründe selbst treffen kann (vgl. BVerwGE 54, 101 [107]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG B C 102.76 -), läßt sich auch nicht entnehmen, daß die Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs über den politischen Gewahrsam der Klägerin im Ergebnis zu einer anderen, in Übereinstimmung mit der der Klägerin erteilten Häftlingshilfebescheinigung stehenden Entscheidung führen müssen.

    Das schließt die Annahme politischen Gewahrsams im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG aus (Urteil vom 8. Juli 1970 - BVerwG 8 C 132.67 - BVerwGE 54, 101 [103]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).

    Anders als in den den Entscheidungen vom 22. Juni 1977 (BVerwGE 54, 101); - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - zugrunde liegenden Fällen waren die sowjetischen Stellen in Polen nicht als Besatzungsmacht tätig und sie verfolgten jedenfalls auch das für die polnischen Behörden bedeutsame Interesse, die deutsche Bevölkerung aus dem Lande zu schaffen.

  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77

    Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren

    Als politischer Gewahrsam kann der Anschlußgewahrsam nach § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG nur gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht wird (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - BVerwG VIII C 151.60] [222]; 21, 33 [38]; 54, 101 [104 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 6 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).

    Sie stellt sich als eine Würdigung der Folgen des Gewahrsams des Klägers dar, die den vom Häftlingshilfegesetz gesetzten Maßstab verfehlt, weil das Gesetz deutsche Staatsangehörige nicht anders behandelt als deutsche Volkszugehörige mit fremder Staatsangehörigkeit (vgl. BVerwGE 54, 101 [106]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76, BVerwG 8 C 102.76 -).

    Vielmehr ergibt sich aus den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs und denen, die der erkennende Senat in Häftlingshilfesachen über die Gewahrsamsgründe selbst treffen kann (vgl. BVerwGE 54, 101 [107]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -) sowie den gleichbleibenden Sachschilderungen des Klägers während des Verfahrens, die im Gegensatz zu seinen daraus gezogenen Schlüssen damit in vollem Umfang übereinstimmen, daß der Antrag des Klägers, die Gewahrsamszeit in seiner Häftlingshilfebescheinigung anders festzustellen, abgewiesen werden muß.

    Es muß sich um ein Sonderschicksal handeln, das sich von dem allgemeinen Schicksal der betroffenen Gruppe deutlich unterscheidet, wie § 1 Abs. 6 HHG für die dort genannten Fälle klarstellt (vgl. dazu Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 15.77 -), kurz, es muß sich, gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen, um Willkür handeln (BVerwGE 54, 101 [109 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).

    Denn bei Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG ist es nicht möglich, allein aus dem Umstand, daß der im Verbringungsgebiet erlittene Gewahrsam politischer Gewahrsam ist, herzuleiten, daß der vorausgehende Gewahrsam auf politischen Gründen beruht (BVerwGE 54, 101 [114 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 -).

  • BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78

    Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und

    Es ist deshalb auch nicht notwendig, daß damit Interessen verfolgt werden, die in dem Gebiet angesiedelt sind, in dem der Gewahrsam verhängt wurde (Aufgabe von BVerwGE 54, 101).

    Der Senat hat zu ihnen bereits in seinen Urteilen vom 22. Juni 1977 - BVerwGE 54, 101, BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - (Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17) Stellung genommen.

    Kriegsgefangenschaft, Verfolgung kriminellen Unrechts oder als solchen im Sinne des § 1 Abs. 6 HHG ausweisen, wenn er aus Gründen der Sicherheit (BVerwGE 12, 236), des automatischen Arrests bis zum Jahre 1948 (BVerwGE 9, 122 [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59] [136];Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 172.59 und BVerwG 8 C 449.59 - undvom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 190.60 -, insoweit nicht in BVerwGE 12, 236 abgedruckt) oder der Versorgung der Besatzungsmacht oder wenn er wegen Störung allgemeiner Besatzungsziele (vgl. BVerwGE 54, 107 [BVerwG 22.06.1977 - VIII C 3/76] [113]), wegen echter Repatriierung(Urteil vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -) oder als übliche Notmaßnahme verhängt wurde.

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 12.00

    Deutscher Beamtenbund; Verfolgung in der NS-Zeit; Verfolgung aus politischen

    Dies hindert das Revisionsgericht aber nicht, seiner Entscheidung geschichtliche Tatsachen zugrunde zu legen, die in der Öffentlichkeit als feststehend erachtet werden oder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ergeben (Beschluss vom 10. November 1995 - BVerwG 9 B 431.95 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 82 S. 76; Beschluss vom 3. Januar 1994 - BVerwG 9 B 634.93 - vgl. auch BVerwGE 30, 225 ; 54, 101 ; Urteil vom 25. März 1971 - BVerwG 8 C 24.70 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 45).
  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79

    Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des

    Liegen sie vor, so kann der Häftling die Ausstellung der Bescheinigung beanspruchen (BVerwGE 49, 107 [109]; 54, 101 [104]).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 3/79

    Gewahrsam - Ersatzzeit - Politischer Gewahrsam

    Ein Gewahrsam, der in ähnlicher Weise auch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen hätte erlitten werden können, ist unabhängig von seinem Grund nicht "politisch" iS des HHG § 1 Abs. 1 Nr. 1 und deshalb auch nicht Grundlage für eine Ersatzzeit nach RVO § 1251 Abs. 1 Nr. 5 (Anschluß an BVerwG 22.06.1977 VIII C 3.76 = BVerwGE 54, 101, BVerwG 28.06.1978 8 C 65.77 = Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt dazu in ständiger Rechtsprechung (zuletzt in den Urteilen vom 22. Juni 1977 - VIII C 3.76 und VIII C 4/76 - BVerwGE 54, 101 = Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17; ähnlich im Urteil vom 28. Juni 1978 - 8 C 65.77 Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22) aus: Politische Gründe seien zu verstehen als die durch die politischen Verhältnisse in den Gewahrsamsgebieten bedingten Gründe, Ursachen und Formen des Freiheitsentzuges.

  • BVerwG, 21.09.1995 - 3 C 9.94

    Lastenausgleichsrecht: Teleologische Reduktion von § 12 Abs. 2 S. 2 LAG, Begriff

    Diese allgemeinkundige Tatsache ist auch in der Revisionsinstanz unabhängig von eventuellen Tatsachenfeststellungen des angefochtenen Urteils zu berücksichtigen (stRspr, vgl. etwa BVerwGE 19, 354 >356<; 54, 101 >107<; 91, 150 >153<).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1980 - VI 2350/79

    Häftlingshilfe, Entschädigungsvoraussetzungen

    Er hat insbesondere die in der Rechtsprechung streitige Frage, ob auch die Zeit nach dem 31.03.1956 bis zur Ausreise des Klägers in die Bundesrepublik Deutschland als Gewahrsam anzuerkennen ist (vgl dazu zuletzt BVerwG, Urteil vom 22.06.1977, BVerwGE 54, 101 und Beschluß vom 19.06.1979 - BVerwG 8 B 20.79 -), offenzulassen.

    Das ist ungeachtet der obengenannten Streitfrage, ob die Eltern gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG während der Gesamtdauer ihres Aufenthalts in der Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg in politischem Gewahrsam waren, zu bejahen (vgl das bereits zitierte Urteil des BVerwG vom 22.06.1977, aaO S 115f).

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 8.80

    Anspruch des Inhabers einer Altbescheinigung auf erneute Ausstellung einer

    Liegen sie vor, so kann der Häftling, die Ausstellung der Bescheinigung beanspruchen (BVerwGE 49, 107 [109]; 54, 101 [104]).
  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.77

    Zusätzliche Eingliederungshilfe und Ausgleichsleistungen - Keine Bindung der

    Da der Erblasser eine Gefahrenquelle für die auf die Umgestaltung der politischen Verhältnisse in ihrer Besatzungszone gerichteten Pläne der Sowjets war, ist der Gewahrsam auch seinem Zweck nach politisch (BVerwGE 54, 101 [109 f.]).
  • BVerwG, 28.08.1979 - 8 B 69.79

    Antrag auf Erteilung einer Häftlingshilfebescheinigung - Grundsätzliche Bedeutung

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 6.80

    Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Bindungswirkung -

  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 4 UE 3118/84

    Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz

  • BVerwG, 12.11.1979 - 8 B 85.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gewährung von

  • BVerwG, 19.03.1984 - 5 B 162.82

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 24.04.1979 - 8 B 23.79

    Voraussetzungen für die Anerkennung als politischer Häftling - Anforderungen an

  • BVerwG, 19.06.1979 - 8 B 20.79

    Gewährung von Eingliederungshilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1984 - 6 S 1088/83
  • VGH Hessen, 21.11.1988 - 7 UE 681/86
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